Für einen bestmöglichen Schulstart findet die Schuleingangsuntersuchung nun ein Jahr früher statt.
Bisher fand in Bayern die Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder im Jahr vor Schulbeginn statt. Die Pilotstudie „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK)“ zur Schuleingangsuntersuchung hat bestätigt, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat. Werden Verzögerungen in der Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen früher entdeckt, bleibt den Kindern mehr Zeit für Förderung oder Therapie, um gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Die bisherige Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und an den aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst. So werden jetzt mehr Fähigkeiten untersucht, die für das spätere Lernen in der Schule benötigt werden. Die Untersuchung der Kinder erfolgt nun ein Jahr früher – im vorletzten Kindergartenjahr.
Die Kinder werden jedoch nicht früher eingeschult!
Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm führen wir dieses neue Konzept nun im Sommer 2025 unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) ein.
Zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums. Zum anderen wird der Untersuchungszeitpunkt um 1 Jahr vorverlegt. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Alle Testbereiche sind an das jüngere Alter der Kinder angepasst. Die Umstellung auf den vorverlegten Untersuchungszeitpunkt wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Während der Umstellungsphase können noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden. Alle Kinder werden jedoch nach dem aktualisierten Verfahren untersucht.
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf auf diagnostische und unterstützende Maßnahmen hinzuweisen. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“. Durch die flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Ab Sommer 2025 laden wir nun erstmals die Kinder des betreffenden Jahrgangs gestaffelt nach Geburtsdatum zur reformierten Schuleingangsuntersuchung ein. Die schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt. Bis zum Erhalt dieser Einladung brauchen Sie nicht aktiv tätig werden.
Nach Erhalt der Einladung steht für Sie ein Onlineportal (Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU) zur Verfügung, über das Sie selbst einen Termin am gewünschten Ort buchen können. Jedes Kind sollte möglichst nur von einer/m Sorgeberechtigten begleitet werden. Bringen Sie nach Möglichkeit keine Geschwisterkinder zur Untersuchung mit. Die Kinder werden sonst oft abgelenkt. Sollten Sie oder Ihr Kind zum Termin erkrankt sein, nehmen Sie bitte vorab unter unserer Telefonnummer Kontakt mit uns auf: +49 8441 27-1480.
Falls vorhanden:
Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening für alle Kinder und in Einzelfällen zusätzlich einer schulärztlichen Untersuchung. Zu Beginn der Untersuchung erhalten die Eltern einen Fragebogen zur Entwicklung ihres Kindes. Durch das Ausfüllen des Bogens werden die Eltern mit ihren eigenen Beobachtungen in die Untersuchung miteinbezogen. Das Schuleingangsscreening wird von einer Fachkraft der Sozialmedizin durchgeführt und dauert ca. 60 Minuten.
In Einzelfällen kann eine schulärztliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes notwendig sein. Diese kann nur in Pfaffenhofen am Gesundheitsamt stattfinden. Am Standort Vohburg kann keine schulärztliche Untersuchung angeboten werden.
Nach Abschluss der Untersuchung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Schulanmeldung (spätestens jedoch am 1. Schultag) an der Schule Ihres Kindes abgeben müssen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: