Asylbewerber und Gesundheit 

Der Zustrom von Asylbewerbern und Flüchtlingen stellt an Hilfsorganisationen und Behörden hohe Anforderungen an die Unterbringung und Versorgung der Menschen und auch an das Management von Infektionskrankheiten, die sich in Massenunterkünften gegebenenfalls rasch ausbreiten. Es besteht aber dennoch beim Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen im Rahmen normaler sozialer Kontakte, also z. B. bei der Nahrungsmittel- oder Kleiderausgabe, bei der Betreuung in der Unterkunft, im Sprachkurs etc. in der Regel kein höheres Infektionsrisiko als im Alltagsleben. Das Gesundheitsamt möchte mit nachfolgenden Informationen und Merkblättern den Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte, Hilfsorganisationen und ehrenamtlichen Helfern Informationsmaterial an die Hand geben.

Aufgaben des Gesundheitsamtes:

  • Erstuntersuchungen von neu ankommenden Asylbewerbern in der landkreisinternen Notunterkunft
  • Organisation und Durchführung von Impfaktionen bei Asylbewerbern zur Unterstützung der niedergelassenen Ärzte
  • Begutachtung bei Fragestellungen zu medizinischen Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Fachbehörde für die Beratung bei hygienischen Belangen in Asylunterkünften
  • Fachbehörde für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. bei Krankheitsausbrüchen in Asylbewerberunterkünften, Tuberkulosefürsorge etc.)

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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