Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Zur Meldung von übertragbaren Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet sind v.a. Ärzte, Krankenhäuser, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen.
Eltern, deren Kinder Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten etc) besuchen, sind verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, wenn ihr Kind erkrankt ist. Die Einrichtung informiert dann das Gesundheitsamt.
Im Falle einer meldepflichtigen Erkrankung ermittelt das Gesundheitsamt, trifft die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen und gibt Ihnen gerne weitere Informationen zur Erkrankung, zu Ansteckungswegen, den Umgang mit Kontaktpersonen, zur Meldepflicht bzw. zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen.
Bei Gruppenerkrankungen, etwa in Altenheimen oder Schulen, berät das Gesundheitsamt die Verantwortlichen über Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Infektion.
Die Hygieneüberwachung zählt schon seit vielen Jahrzehnten zu den elementaren, originären Gebieten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
und somit der Vermeidung von Ausbrüchen und Verbreitung übertragbarer Krankheiten.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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