Der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtung-Qualitätssicherung und Aufsicht (FQA), vormals „Heimaufsicht“, berät und überprüft die stationären Einrichtungen der Altenhilfe und die stationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung, ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen sowie deren Mitarbeiter; außerdem die Bewohner und ihre Angehörigen bzw. Betreuer und Bewohnervertretung.
Die Überprüfungen der Einrichtungen dienen in erster Linie der Wahrung der Interessen, Bedürfnisse und dem Schutz der Bewohner und erfolgen grundsätzlich unangemeldet.
Wir sind Ansprechpartner für den Bereich „Qualität der sozialen Betreuung“ (Selbstständigkeit, Selbstbestimmung, Tagesgestaltung und -strukturierung, Mobilität)
Grundlage für diese Tätigkeit ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und die hierzu erlassene Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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